Wir laden Sie zunächst zu einem Erstgespräch ein, in dem es um eine diagnostische Einschätzung Ihrer Problematik geht sowie die formale Klärung des weiteren Vorgehens. In den weiteren Sprechstunden und den 2 – 4 probatorischen Sitzungen in Folge stehen die stärkere Eingrenzung der Problematik, die weiterführende Diagnostik (z.B. mit Hilfe von Fragebögen) sowie die biografische Anamnese, die Therapieplanung und die Antragstellung im Mittelpunkt.
In der anschließenden Therapiephase finden die 50 minütigen Sitzungen in der Regel wöchentlich bzw. alle 2 Wochen statt. Wie bereits in den Sprechstunden und probatorischen Sitzungen begonnen, werden wir Sie immer mal wieder bitten sogenannte therapeutische Hausaufgaben zwischen den Sitzungen zu bearbeiten. Dies kann schriftlich erfolgen bzw. nur gedanklich. Grundsätzlich ist es sinnvoll sich ein Therapietagebuch anzuschaffen, in dem wichtige Informationen und Erkenntnisse aus den Sitzungen und den Hausaufgaben notiert werden können. Zum Ende der Behandlung werden die Abstände zwischen den Sitzungen ausgeweitet, um die therapeutische Behandlung „auszuschleichen“ und Ihnen die Gelegenheit zu bieten, dass Erlernte mehr und mehr ohne Anweisung und selbständig im Alltag zu nutzen.
Im Rahmen der Testphase der Qualitätssicherung in NRW werden Sie zum Ende der Behandlung einen externen Fragebogen zugesandt bekommen, in dem Sie Fragen zur erfolgten Behandlung beantworten können. Sie sind dazu nicht verpflichtet. Eine entsprechende Aufklärung zu dieser Testphase bekommen Sie zu Beginn der Behandlung in der Praxis.